Häufige Fragen, kurz beantwortet.
Das Wichtigste zur Initiative, zur Genossenschaft und zum Mitmachen auf einen Blick.
Was ist die Initiative «Blaue Landwirtschaft Schweiz»?
Blaue Landwirtschaft Schweiz ist eine nationale, genossenschaftlich getragene Plattform zur langfristigen Stärkung der Schweizer Fisch- und Aquatikwirtschaft. Sie verbindet Menschen und Organisationen, die sich mit der Schweizer Fischwirtschaft und Fischkultur identifizieren. Ziel ist es, Wissen, Kapital, Interessen und Umsetzungskraft zu bündeln, neue Kooperationen zu ermöglichen und bessere Voraussetzungen für Investitionen, Produktion und Absatz zu schaffen. Im Mittelpunkt stehen Versorgungssicherheit, nachhaltige Aquakultur- und Aquaponikproduktion und Vertrieb, regionale Wertschöpfung sowie mehr Sichtbarkeit für Schweizer Fischprodukte.
Was verstehen wir unter «Blauer Landwirtschaft»?
«Blaue Landwirtschaft» ist bei uns kein landwirtschaftlicher Rechtsbegriff. Er bezeichnet die nachhaltige Entwicklung der schweizerischen Fischwirtschaft und ihrer Wertschöpfungskette. Die Genossenschaft ist selbst keine Produzentin, sondern schafft als unabhängige Entwicklungs- und Kooperationsplattform die Voraussetzungen, damit Produktion, Forschung, Verarbeitung, Handel, öffentliche Hand und Konsumenten gemeinsam zur Stärkung der inländischen Fischversorgung beitragen können.
Was ist eine Kreislaufanlage (RAS)?
Eine Kreislaufanlage (Recirculating Aquaculture System, RAS) ist eine moderne Form der Fischzucht in geschlossenen Systemen. Das Wasser wird kontinuierlich biologisch und mechanisch gereinigt und zu bis zu 99 % wiederverwendet. Dadurch sinken Wasserverbrauch, Umweltbelastung und Emissionen deutlich. Gleichzeitig ermöglicht RAS eine ganzjährige, kontrollierte und regionale Produktion von hochwertigem Fisch, unabhängig von natürlichen Gewässern und Witterungseinflüssen.
Welche Ziele verfolgt die Initiative «Blaue Landwirtschaft Schweiz»?
Die Initiative möchte die Importabhängigkeit reduzieren, die Versorgungssicherheit stärken und einen nationalen Kompetenz-, Innovations- und Umsetzungscluster aufbauen.
Warum werden rund 72 Prozent des Schweizer Süsswasserfischbedarfs importiert?
Die hohe Importabhängigkeit ist das Ergebnis mehrerer Faktoren: Die Schweiz verfügt nur über begrenzte Produktionskapazitäten, der Ausbau der Aquakultur und Aquaponik wird durch komplexe Bewilligungsverfahren und hohe Investitionskosten erschwert, und bislang fehlt eine nationale Strategie, welche Produktion, Vermarktung und Investitionen koordiniert. Dadurch kann die steigende Nachfrage nach Fisch nur zu einem kleinen Teil aus heimischer Produktion gedeckt werden.
Woher stammen die Zahlen und Fakten auf dieser Website?
Unsere Inhalte basieren auf einer Kombination aus öffentlich zugänglichen Statistiken, amtlichen Daten, wissenschaftlichen Erkenntnissen und eigenen Analysen. Als Quellen dienen unter anderem Daten und Publikationen des Bundesamts für Statistik (BFS), des Bundesamts für Landwirtschaft (BLW), des Bundesamts für Zoll und Grenzsicherheit (BAZG), des Bundesamts für Umwelt (BAFU), des Bundesamts für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen (BLV), der Ernährungs- und Landwirtschaftsorganisation der Vereinten Nationen (FAO) sowie weiterer anerkannter Fachorganisationen und Forschungseinrichtungen. Soweit Kennzahlen, Szenarien oder Wirkungsprognosen dargestellt werden, handelt es sich um eigene Berechnungen und Modellierungen der Genossenschaft Blaue Landwirtschaft Schweiz, die auf den genannten Datenquellen beruhen und transparent als solche ausgewiesen werden. Quellen und Berechnungsgrundlagen werden laufend überprüft und aktualisiert.
Warum braucht es eine Tragfähigkeitsstudie für die Schweizer Fischwirtschaft?
Bereits 2017 untersuchte das Bundesamt für Landwirtschaft BLW im Bericht «Fische und Landwirtschaft» die mögliche Entwicklung der Fischhaltung auf landwirtschaftlichen Betrieben. Seither wurden weitere fachliche Grundlagen geschaffen und die Schweizer Aquakultur weiterentwickelt. Siehe das Positionspapier 2026. Was nach heutigem Kenntnisstand jedoch fehlt, ist eine gesamtheitliche, systemisch erfasste Tragfähigkeitsstudie, welche die Entwicklung des Schweizer Süsswasserfischmarkts mit der Frage verbindet, wie die hohe Importabhängigkeit schrittweise und wirtschaftlich sinnvoll reduziert werden kann.
Warum ist die Genossenschaft die passende Organisationsform für die Blaue Landwirtschaft Schweiz?
Weil sie auf dem Grundsatz beruht: Gemeinsam sind wir stärker als allein. Die Genossenschaft verbindet Selbsthilfe, Gleichwertigkeit und Partizipation. Alle Mitglieder können die Entwicklung mitgestalten und Verantwortung übernehmen. Dadurch entsteht eine starke, unabhängige und lernfähige Gemeinschaft, die ihre Zukunft aktiv gestaltet und die Versorgungssicherheit der Schweiz nachhaltig stärkt.
Wer kann Mitglied werden?
Mitglied werden können natürliche und juristische Personen, welche die Ziele und Massnahmen der Genossenschaft unterstützen. Die Mitgliedschaft ist mehr als eine finanzielle Beteiligung: Mitglieder können sich im Rahmen der Statuten einbringen, an der Generalversammlung mitentscheiden, die Entwicklung der Genossenschaft mitgestalten und von gemeinsamen Leistungen, Netzwerken und Projekten profitieren.
Was kostet ein Anteilschein?
Ein Anteilschein kostet CHF 600. Pro Person oder Organisation sind maximal 10 Anteilscheine möglich.
Was bringt mir ein Anteilschein finanziell?
Finanziell nichts. Ein Anteilschein ist eine Beteiligung, keine Geldanlage. Er wird nicht verzinst, es gibt weder Dividende noch Gewinnausschüttung. Anteilscheine sind nicht handelbar, Sie können sie also nicht weiterverkaufen. Eine Rückgabe ist nur nach den Regeln der Statuten möglich, frühestens nach der Gründung. Im Fall einer Liquidation kann der einbezahlte Betrag ganz oder teilweise verloren gehen. Was Sie erhalten, ist Mitsprache: Mitentscheid an der Generalversammlung und Einfluss auf die Entwicklung der Genossenschaft.
Ist die Unterschrift eine finanzielle Verpflichtung?
Nein. Die Charta ist eine Absichts- und Unterstützungserklärung ohne finanzielle oder rechtliche Verpflichtung. Der Anteilschein ist davon getrennt und bleibt vorerst eine unverbindliche Reservation.
Was passiert mit meiner Reservation, wenn die Genossenschaft nicht gegründet wird?
Dann verfällt Ihre Reservation. Sie haben zu keinem Zeitpunkt Geld einbezahlt und tragen keine Kosten. Wir informieren alle Reservierenden schriftlich über den Entscheid.
Ihre Frage ist nicht dabei?
Schreiben Sie an info@soziator.ch. Wir antworten innerhalb von fünf Arbeitstagen.