Wer hinter der Initiative steht.
Die Initianten sind Mitglieder des Fachkräfteteams der Soziator GmbH. Sie wirken als Orchestratoren, Organisatoren und Koordinatoren. Sie verbinden Fachbereiche und Interessen, bauen Beziehungen auf und tragen als Mitglieder des Studienkonsortiums und des operativen fachlichen Kernteams Mitverantwortung für die Tragfähigkeitsstudie sowie die geplante Gründung der Genossenschaft.
Die Initianten
Foto folgtPhil Simonet
Phil Simonet ist Hauptinitiator der Initiative und unterstützt die Soziator GmbH operativ und strategisch. Er verbindet systemisch die Wertschöpfungskette der Schweizer Süsswasserfischwirtschaft hin zu einem tragfähigen Gesamtbild.
Foto folgtPascal Arnold
Pascal Arnold verantwortet Kommunikation und digitale Umsetzung der Initiative. Mit seiner Agentur PIXELS (Luzern) realisiert er Kommunikations- und Digitalprojekte für die öffentliche Hand, Verbände und nationale Branchenorganisationen.
Foto folgtUrs Tödtli
Urs Tödtli begleitet als Senior Executive Advisor Führungsteams durch Phasen der Veränderung. Er bringt unternehmerische Perspektive und Erfahrung im Aufbau tragfähiger Strukturen in die Initiative ein.
Eine Rechtsform, die zur Aufgabe passt.
Warum eine Genossenschaft
Eine Genossenschaft gehört ihren Mitgliedern. Selbsthilfe und Mitbestimmung sind in dieser Rechtsform angelegt. Weil keine kurzfristige Renditemaximierung im Vordergrund steht, kann sie über Generationen planen und regional verankert bleiben. Genau das braucht eine Initiative, die die Versorgung von morgen aufbaut.
Der Anteilschein
Ein Anteilschein kostet CHF 600. Jede Person und jede Organisation kann maximal 10 Anteilscheine zeichnen. Die Begrenzung hält den Einfluss breit verteilt und verhindert, dass sich Kapitalmacht bei einzelnen Zeichnern bündelt. Das stärkt die Unabhängigkeit der Genossenschaft. Solange sie sich in Gründung befindet, handelt es sich um eine unverbindliche Reservation.
Transparenz zur Geschäftsstelle
Die Soziator GmbH führt im Implementierungsprozess die Geschäftsstelle im Auftrag der künftigen Gründungsmitglieder der Genossenschaft und wird dafür zu marktüblichen Ansätzen entschädigt. Nach der Gründung entscheiden die Genossenschafter über die Weiterführung dieses Mandats, die Generalversammlung genehmigt die Jahresrechnung.
Was Sie wissen müssen, bevor Sie reservieren
Ein Anteilschein ist eine Beteiligung, keine Geldanlage. Anteilscheine sind auf dem Finanzmarkt nicht handelbar. Die Rückgaberegeln werden in den Statuten der Genossenschaft festgelegt. Als Genossenschafter riskiert man lediglich den Verlust des eingezahlten Geldes für die gezeichneten Anteilscheine.
Eine darüber hinausgehende persönliche Haftung oder Pflicht zu finanziellen Nachschüssen besteht nur dann, wenn die Statuten dies ausdrücklich so vorsehen. Kommt die Genossenschaft nicht zustande, verfällt Ihre Reservation ohne Kosten und ohne Zahlungspflichten.