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Gestalten Sie die Blaue Landwirtschaft mit.

In zwei Schritten. Zuerst die Charta unterzeichnen und Ihre Rolle anmelden. Wer darüber hinaus Verantwortung übernehmen will, reserviert danach unverbindlich Anteilscheine.

1. Charta unterzeichnen 2. Anteilschein reservieren

Schritt 1

Die Charta unterzeichnen

Der erste und wichtigste Schritt. Er kostet nichts, verpflichtet zu nichts und zeigt, dass die Initiative getragen wird. Je mehr Organisationen und Personen unterzeichnen, desto belastbarer wird sie gegenüber Politik, Handel und Förderstellen.

Wir setzen uns ein für

  • eine Schweiz, die ihre Importabhängigkeit bei Fisch und aquatischen Lebensmitteln Schritt für Schritt reduziert.
  • die Entwicklung des Inlandanteils in Richtung 44 Prozent bis 2038, über moderne Kreislaufanlagen statt intensiverer Seenfischerei.
  • eine nationale Tragfähigkeitsstudie für den Schweizer Fischmarkt.
  • die Vernetzung von Anspruchsgruppen in einer Genossenschaft.
  • mehr regionale Wertschöpfung, sichere Arbeitsplätze und höhere Beständigkeit im Inland.

Die Charta ist eine Absichts- und Unterstützungserklärung ohne finanzielle oder rechtliche Verpflichtung.

Charta unterzeichnen

Unterschreiben und die gewünschte Rolle als Mitgestalter angeben.

Mit markierte Felder sind Pflichtfelder.

Sie erhalten eine Bestätigung per Mail. Kein Newsletter, keine Weitergabe an Dritte.

Schritt 2 · optional

Anteilscheine reservieren

Wer über die Unterschrift hinausgehen will, reserviert Anteilscheine zu je CHF 600, maximal zehn Stück. Die Reservation ist eine Interessenbekundung, kein Kauf, denn die Genossenschaft ist noch in Gründung. Es fliesst zu keinem Zeitpunkt Geld. Sobald die Genossenschaft gegründet ist, meldet sich die Geschäftsstelle bei Ihnen.

Was Sie wissen müssen, bevor Sie reservieren

Ein Anteilschein ist eine Beteiligung, keine Geldanlage. Anteilscheine sind auf dem Finanzmarkt nicht handelbar. Die Rückgaberegeln werden in den Statuten der Genossenschaft festgelegt. Als Genossenschafter riskiert man lediglich den Verlust des eingezahlten Geldes für die gezeichneten Anteilscheine.

Eine darüber hinausgehende persönliche Haftung oder Pflicht zu finanziellen Nachschüssen besteht nur dann, wenn die Statuten dies ausdrücklich so vorsehen. Kommt die Genossenschaft nicht zustande, verfällt Ihre Reservation ohne Kosten und ohne Zahlungspflichten.

Anteilschein reservieren

Unverbindlich, ohne Zahlung. Sie haben die Charta noch nicht unterzeichnet? Schritt 1 zuerst.

Mit markierte Felder sind Pflichtfelder.

Sie erhalten eine Bestätigung per Mail. Kein Newsletter, keine Weitergabe an Dritte.

Einträge gehen an die Geschäftsstelle unter info@soziator.ch. Kein Newsletter, keine Weitergabe an Dritte.